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Welche unterschiedlichen Qualifikationen gibt es für Zahnärzte in der Implantologie? Was bedeuten eigentlich die verschiedenen Bezeichnungen auf den Praxisschildern?

Folgende Bezeichnungen lassen sich unterscheiden: Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, zertifizierter Implantologe, Curriculum Implantologie, Spezialist Implantologie, MSc. Implantologie also der Master of Science in Implantologie.

Diese Bezeichnungsvielfalt ist natürlich für Sie als Patient nicht mehr zu überschauen. Was bedeuten aber diese Bezeichnungen im einzelnen und viel wichtiger, was sagen sie über die Qualifikation des Zahnarztes auf dem Spezialgebiet der Implantologie aus?

Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass der Zahnarzt den Patienten auf dem Praxisschild oder seiner Website mit einer der oben genannten Bezeichnungen objektiv über seine Zusatzqualifikation aufklären und informieren möchte.

Es existieren aber unzählige von Aufwand, Kosten und vor allen Dingen Qualität der Ausbildung unterschiedliche Möglichkeiten für Zahnärzte sich auf dem Fachgebiet der Implantologie fort- oder weiterzubilden und sich so für seine Patienten zusätzlich zu qualifizieren.

Ein in Deutschland sehr häufig genutzter Weg ist der über ein "Curriculum der Implantologie" bei einer der implantologischen Fachgesellschaften. Diese Curricula sind ausführliche unfangreiche strukturierte Fortbildungen, die in der Regel mit der Präsentation von durchgeführten Behandlungsfällen und einer Prüfung abgeschlossen werden. Diese Zertifizierung zum Implantologen berechtigt den Zahnarzt zum Führen des "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" und der Zahnarzt kann sich als zertifizierter Implantologe bezeichnen.

Bedauerlicherweise existiert in Deutschland kein Schutz für die Bezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie", so dass es leider auch Fortbildungen gibt, die mit einem sehr geringen Aufwand das Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ermöglichen. Diese Minimalfortbildungen können aufgrund der viel zu geringen Zeitdauer in der Regel nicht zu einer ausreichenden Qualifikation des Zahnarztes führen.

Noch erschreckender ist, dass es in einigen Bundesländern, wie z.B. Berlin erlaubt ist, den "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" ohne jeglichen Qualifikationsnachweis zu führen. Einzig eine schriftliche Meldung bei der zuständigen Zahnärztekammer ist erforderlich. Die Zahnärztekammer geht dann davon aus, dass der Zahnarzt eine entsprechende Qualifikation erworben hat, ohne sich diese aber durch adäquate Nachweise belegen zu lassen.

Sie als Patient können sich nur durch Nachfragen bei Ihrem Zahnarzt genau darüber informieren, ob, wo und wie er seine Qualifikation erworben hat.

Eine weitere Bezeichnung ist die des Spezialisten für Implantologie. Diese kann in der Regel erst nach Absolvieren der entsprechenden Implantatcurricula und weiterer Behandlungsfalldokumentationen und Prüfungen erworben werden und stellt einen sehr hohen Qualifikationsgrad dar.

Der Master of Science in Implantologie ist der Hochschulabschluss eines postgradualen Studienganges, der in der Regel zwei Jahre dauert und von zahlreichen Prüfungen, Behandlungsdokumentationen, Hospitationen und Supervisionen usw. begleitet ist. Genaueres erfahren Sie unter Master - Die Spezialisten für Implantologie.

Diese Vielzahl an Qualifikationen ist für Sie als Patient schwer oder gar nicht zu unterscheiden, so dass man Ihnen nur raten kann bei Unklarheiten und Zweifeln einfach nachzufragen.

Über die unterschiedlichen Qualifikationen können Sie sich auch im Internet weiter informieren unter www.konsensuskonferenz-implantologie.de

Dr. Derk Siebers